Ein Auszug aus dem Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen (Süßwasser) vom 30.12.1998
Aquariengröße
Besonders problematisch ist die Angabe der Aquariengröße, da sie von vielen Variablen abhängig ist (Versteckmöglichkeiten, Bepflanzung, Vergesellschaftung, Besatzdichte u.ä.).
Die in der Tabelle gemachten Angaben zur Aquariengröße sind Mindestmaße für ausgewachsene Tiere. Sie gelten nicht für eine vorübergehende Hälterung im Handel oder auf Börsen und ähnlichen Veranstaltungen.
Die Angaben beziehen sich auf die Kantenlänge handelsüblicher Aquariengrößen (Länge x Breite x Höhe):
60 cm = 60 x 30 x 30 cm (54 l) oder 60 cm = 60 x 30 x 35 cm (63 l)
80 cm = 80 x 35 x 40 cm (112 l)
100 cm = 100 x 40 x 50 cm (200 l)
120 cm = 120 x 40 x 50 cm (240 l) oder 120 cm = 120 x 50 x 50 cm (300 l)
150 cm = 150 x 50 x 50 cm (375 l).
Je größer das Wasservolumen eines Aquariums ist, desto stabiler ist die Wasserqualität, daher sollte das Aquarienvolumen für die dauerhafte Haltung 60 l nicht unterschreiten. 54 l Aquariumvolumen sind als Mindestmaß für die dauerhafte Haltung anzusehen.
Die in der Tabelle gemachten Angaben zur Kantenlänge sind Richtwerte, unter denen die jeweiligen Arten dauerhaft gehalten werden können. Diese Maße dürfen nicht wesentlich unterschritten werden. Zur Zucht bzw. zur Zuchtvorbereitung, für Ausstellungen und Wettbewerbe, sowie für die Pflege besonders kleiner Arten sind abweichende Behältergrößen zulässig.
Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen (Süßwasser)